Bedeutende Rechtsgebiete

Das Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um einen Teil des Öffentlichen Rechts. Es befasst sich mit Vergehen gegen Rechtsgüter Dritter. In seinem Sinne dient es der Erziehung zum rechtskonformen Verhalten und soll durch Abschreckung Eigentum und Unversehrtheit anderer schützen.

Zu diesem Zweck sind die Vergehen und Straftaten definiert. Wer gegen sie verstößt, muss bei Entdeckung mit Strafe rechnen. Dabei wird nicht willkürlich vorgegangen. Was ein Unrecht ist und was nicht ist ausdrücklich festgelegt. Nur die Staatsanwaltschaft kann einen Strafgerichtsprozess in die Wege leiten. Der Privatmann muss ein ihm bekannt gewordenes Unrecht oder eine gegen ihn gerichtete Straftat zur Anzeige bringen. Dann wird entschieden, ob Strafverfolgung angezeigt ist oder nicht. Falls ja, beginnen die Ermittlungen durch die Polizei. Sie ist verpflichtet, jede ihr bekannt gewordene Straftat zu verfolgen.

Im Wesentlichen wird im Strafrecht zwischen zwei Formen des Vergehens unterschieden: Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte sowie Straftaten gegen Vermögenswerte. Der Vollständigkeit halber sollen an dieser Stelle auch Ordnungswidrigkeiten Erwähnung finden. Sie sind ebenfalls dem Strafrecht zugeordnet. Dabei kommt es allerdings nicht zu Strafen. Die Taten werden mit Bußgeldern belegt. Auch Ordnungswidrigkeiten sind ausschließlich durch Vertreter der Jurisprudenz zu ahnden, wie die Strafen.

Das Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht wird der Umgang von Arbeitnehmern und Arbeitgebern untereinander geregelt. Es dient vorrangig dem Schutz der Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist deshalb so schutzwürdig, weil er sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber befindet. Das Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.

Das Arbeitsrecht resultiert aus einer großen Anzahl von Einzelnormen aus unterschiedlichen Gesetzbüchern. Allen voran das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier sind viele Vorschriften definiert, die zwar nicht zu diesem Zweck erlassen wurden, aber doch im Sinne des Arbeitsrechts Anwendung finden. Hierzu zählen zum Beispiel alle Normen, die die Form von (Arbeits-)Verträgen regeln und deren Kündigung. Arbeitsschutz ist ebenfalls ein Teil des Arbeitsrechtes.

Der Rechtsbereich Arbeitsrecht betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und regelt die Rechtsbeziehungen untereinander, das sogenannte Individualarbeitsrecht. Das Kollektive Arbeitsrecht ist damit befasst, die Beziehungen zwischen den organisierten Vertretern Beider zu handhaben. Gemeint sind die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. So gehört auch das Tarifrecht zum Tätigkeitbereich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Das Seerecht

Einer der Rechtsbereiche von dem der Bürger am wenigsten betroffen scheint, ist das Seerecht. Allerdings ist unsere gesamte Wirtschaft von den Handelsströmen über das offene Meer abhängig. Das macht es erstrebenswert, diesen Rechtsbereich zu regeln, soweit als möglich. Naturgemäß findet das Vorhaben nationale und internationale Grenzen – das Meer gehört niemandem. Anders die Küstenstreifen: Da Deutschland über Küsten verfügt, ist das Seerecht von nationaler Bedeutung.

Eine Besonderheit am Seerecht ist es, dass es sowohl dem Privat- wie dem Öffentlichen Recht zugeordnet werden kann. Das macht es zu einer Entscheidungsfrage, welches Gericht angesprochen werden muss. Ist der Handel als solcher betroffen von Vorgängen auf den Meeren, sind die Klagen dem Privatrecht zuzuordnen. Stellt sich hingegen heraus, dass ein „Verkehrsdelikt“ Ursache der Klage war, fällt es dem Öffentlichen Recht zu.

Die Beziehungen sind international. Weil das Leben auf See auf globaler Ebene geregelt werden muss, existieren eigene Vorschriften im Bereich des Arbeitsrechts, des Straf- und des Prozessrechtes.

Ergänzend findet sich das Seevölkerrecht. Es gehört zu den ältesten Teilen des Völkerrechts und definiert, wo die freie See wirklich beginnt und die Hoheitszone und der Wirkungsbereich der Nationen endeen.

 



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